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   VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434   

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https://dejure.org/2021,48435
VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 (https://dejure.org/2021,48435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 (https://dejure.org/2021,48435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2021 - 9 ZB 21.2434 (https://dejure.org/2021,48435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

  • rewis.io

    Nachbarklage, Bebauungsplan, Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung, Drittschutz, Gebot der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2 ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarklage; Bebauungsplan; Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung; Drittschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2 ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz des Nachbarn bei Befreiungen von den Festsetzungen eines B-Plans?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 36669
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Ebenfalls zutreffend ist das Verwaltungsgericht ferner davon ausgegangen, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier insbesondere zur Zahl der Vollgeschosse, der überbaubaren Grundstücksfläche und zur Geschossflächenzahl, grundsätzlich nicht drittschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5) und ein ausnahmsweiser Drittschutz vom Willen der Gemeinde als Plangeberin abhängt (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Entscheidend ist hierbei nicht allein die Anzahl der erteilten Befreiungen, sondern vielmehr, ob aufgrund der Belastungswirkungen, die aus den Befreiungen - einzeln wie in der Gesamtwirkung - folgen, eine unzumutbare Betroffenheit des Nachbarn resultiert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Ebenfalls zutreffend ist das Verwaltungsgericht ferner davon ausgegangen, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier insbesondere zur Zahl der Vollgeschosse, der überbaubaren Grundstücksfläche und zur Geschossflächenzahl, grundsätzlich nicht drittschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5) und ein ausnahmsweiser Drittschutz vom Willen der Gemeinde als Plangeberin abhängt (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 15 CS 21.1775

    Erfolglose Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Beurteilung des Bebauungsplans Nr. ... der Beklagten nicht übersehen, dass sich ein entsprechender Wille nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Dem Zulassungsvorbringen lässt sich aber nicht entnehmen, dass in der Gesamtschau der örtlichen Gegebenheiten das Bauvorhaben derart übermächtig erscheint, dass das Gebäude der Klägerin nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen kann sich etwas Anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 1.3.2018 - 9 ZB 16.270 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 1 CS 18.1265

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    ... Gemarkung S..., sind nicht relevant, da die Erschließung regelmäßig nicht drittschützend ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2018 - 1 CS 18.1265 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 N 16.2497

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan:

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Gerade im Zusammenhang damit, dass das Gebäude der Klägerin durch Situierung des Baufensters an anderer Stelle auf ihrem Grundstück durch die Bauleitplanung der Beklagten "auf Bestandsschutz gesetzt" wurde (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2020 - 9 N 16.2497 - juris Rn. 31) und das Baufenster auf dem Grundstück der Klägerin ebenfalls eine viergeschossige Bebauung vorsieht, ergeben sich aus dem Bebauungsplan und den sonstigen Aspekten keine Anhaltspunkte für den Willen der Plangeberein, ein wechselseitiges nachbarschaftliches Austauschverhältnis der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen zu wollen.
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.553

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099

    Baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434
    Das Verwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass die Anforderungen, die das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen begründet, wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 9 CS 17.2099 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 9 ZB 18.2585

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Einfamilienhaus - Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Bau eines Wohn- und Pflegeheims

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 15 CS 21.2913

    Kein Eilrechtsschutz für Nachbarklage gegen Baugenehmigung mangels

    Das gilt auch, sofern von den Einwendungen der Antragsteller die Rüge einer gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzenden erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung bzw. Verschattung umfasst sein sollte (hierzu vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl 2020, 444 = juris Rn. 23 f.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - BeckRS 2021, 36669 Rn. 9 f. m.w.N.).

    Über die herkömmlichen Einsichtnahmemöglichkeiten in Innerortslagen hinausgehende Belastungen sind insoweit weder ersichtlich noch dargelegt, zumal - unabhängig von Möglichkeiten des Sichtschutzes (wie z.B. Vorhänge, Jalousien o.ä., vgl. BayVGH B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl 2020, 444 = juris Rn. 20 m.w.N.; OVG NW, B.v. 17.12.2021 - 7 A 2480/20 - BeckRS 2021, 40247 Rn. 10) - das Wohngebäude der Antragsteller von der gemeinsamen Grenze ca. 15 m entfernt liegt, sodass insbesondere ein unmittelbarer Einblick aus kürzester Entfernung auf besonders schutzbedürftige Räumlichkeiten der Antragsteller (wie z.B. Schlafzimmer) als besondere Belastung ausscheidet (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - BeckRS 2018, 6994 Rn. 15 m.w.N.; B.v. 12.2.2020 a.a.O. m.w.N.; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - BeckRS 2021, 6088 Rn. 62; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - BeckRS 2021, 36669 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).

    Eine entsprechende Intention kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 1 CS 23.2032

    Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarklage von Sondereigentümern, Inzidentkontrolle

    Vielmehr sind Einsichtsmöglichkeiten in innerstädtischen verdichteten Lagen grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. NdsOVG, B.v. 15.7.2022 - 1 MN 132/21 - BauR 2022, 1466; BayVGH, B.v. 25.2.2022 - 15 N 21.2219 - juris Rn. 21; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kinderspielplatz

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853

    Erfolglose Drittanfechtung zweier Baugenehmigungen von Art. 6 BayBO in räumlicher

    Bei der Festsetzung der Geschossflächenzahl handelt es sich um Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die dem Nachbarn grundsätzlich keine Abwehrposition vermitteln (vgl. Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 147. EL August 2022, Art. 66 Rn. 365; BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5).

    Solche Festsetzungen vermitteln Drittschutz nur ausnahmsweise, wenn sie nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträgerin diese Funktion haben sollen (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.376

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Mehrfamilienhaus - Befreiung von nicht

    Eine entsprechende Intention des Plangebers kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118

    Erfolglose Nachbarklage gegen Außentreppe zum Gartenbereich

    Die Klägerin hat insbesondere nicht dargelegt, dass gerade durch die streitgegenständliche Außentreppe ein unmittelbarer Einblick aus kürzester Entfernung auf besonders schutzbedürftige Räumlichkeiten eröffnet wird; im Übrigen wird die Anbringung von Sichtschutz auch im Wohnbereich als zumutbare Abwehrmaßnahme vor Einsichtnahmemöglichkeit angesehen (zum Ganzen BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 ff. m.w.N.; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl 2020, 444 = juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - juris Rn. 62; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 11; B.v. 11.1.2022 - 15 CS 21.2913 - juris Rn. 36; OVG NW, B.v. 17.12.2021 - 7 A 2480/20 - juris Rn. 10 f.).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 9 ZB 22.237

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast

    Eine entsprechende Intention kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7).
  • VG München, 04.10.2023 - M 9 K 22.3433

    § 31 Abs. 2 BauGB

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01850

    Erfolglose Drittanfechtungsklage wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

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